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20.12.2022

Aufzeichnungspflicht - Keine Entschuldigung für alte Kassen
Ab dem 01.01.2023 müssen alle Kassen die vorgeschriebenen technischen Sicherheitseinrichtungen nachweisen.
Wir klären Sie auf welche genau das sind und was Sie darüber hinaus beachten müssen.
Zum Jahresende hat der Gesetzgeber die Anforderungen an Kassensysteme wieder verschärft, um sich vor Manipulationen zu schützen.
In Deutschland werden dann nur noch zwei Arten von Kassen zugelassen. Die offene Ladenkasse oder eine elektronische Registrierkasse und ein PC-Kassensystem, das über zTSE („zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung".) verfügt.
Sie protokolliert jeden Geschäftsvorfall unveränderbar und speichert das Protokoll mit den darin enthaltenen Daten.
Diese Protokolldaten sind im Laufe 2023 an das Finanzamt zu melden.
Wer auf ein Kassensystem mit zertifizierem Sicherheitssystem verzicheten möchte, der sollte zur offenen Ladenkasse greifen.
Betreiber sind dann an zahlreiche Aufzeichnungspflichten gebunden.
Dazu gehört der tägliche Kassenbericht. Zudem muss ein vollständiges, lückenloses und unveränderbares Kassenbuch geführt werden.
Wir beraten Sie gerne zum Thema Kassensysteme.